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klimaaktiv-Förderung Wärmepumpe (AT)
Das klimaaktiv-Programm des Bundesministeriums fördert 2026 den Einbau hocheffizienter Wärmepumpen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Gefördert werden sowohl Neuinstallationen als auch der Austausch fossiler Heizungssysteme durch erneuerbare Alternativen.
Wärmepumpenförderung in Österreich 2026: klimaaktiv & UFI
Das klimaaktiv-Programm des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMKÖ) ist Österreichs zentrales Qualitätsprogramm für nachhaltige Gebäude und Energie. Im Bereich Heizungstausch werden Wärmepumpen im Rahmen der Umweltförderung im Inland (UFI) abgewickelt, die über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) administriert wird. Das Programm ist 2026 aktiv und richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen sowie Gemeinden, die fossile Heizsysteme (Gas, Öl) durch erneuerbare Wärmepumpenlösungen ersetzen.
Wer ist antragsberechtigt? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ein Gebäude in Österreich besitzen oder mieten (mit Zustimmung des Eigentümers). Sowohl Einfamilienhäuser als auch Mehrfamilienwohnhäuser und Gewerbegebäude können gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die neue Anlage die Mindestanforderungen des klimaaktiv-Kriterienkatalogs erfüllt – insbesondere eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen bzw. 3,5 bei Sole- oder Grundwasser-Wärmepumpen.
Förderhöhe und förderbare Kosten: Die Bundesförderung beträgt für Wohngebäude bis zu 7.500 € pro Anlage. Gefördert werden Investitionskosten für Anlage, Montage und notwendige Begleitmaßnahmen (z. B. Wärmeverteilung, Pufferspeicher). Der Fördersatz liegt bei bis zu 50 % der anrechenbaren Kosten. Wichtig: Eine Kumulation mit Landesförderungen (z. B. Wiener Sanierungsscheck, NÖ Wohnbauförderung, OÖ Wohnbeihilfe) ist ausdrücklich erlaubt, sofern die Gesamtförderung 70 % der Investitionskosten nicht übersteigt.
Antragstellung und Fristen: Der Förderantrag muss zwingend vor Baubeginn (vor Auftragserteilung) über das Online-Förderportal der KPC unter foerderportal.at eingereicht werden. Nach positiver Genehmigung haben Antragsteller in der Regel 24 Monate Zeit zur Umsetzung. Die Einreichung ist laufend möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind. Das UFI-Programm ist planmäßig bis 31. Dezember 2026 befristet.
Umsetzung und Nachweise: Nach Fertigstellung sind technische Nachweise (Datenblatt der Wärmepumpe, Prüfprotokoll, Rechnung eines konzessionierten Fachbetriebs) sowie ein Inbetriebnahmeprotokoll einzureichen. klimaaktiv empfiehlt, bereits bei der Planung einen zertifizierten klimaaktiv-Berater hinzuzuziehen, um Fördervoraussetzungen sicher einzuhalten und die Effizienz der Anlage zu maximieren.
Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.
Umsetzungs-Checkliste
- Prüfen, ob Bestandsheizung (Gas/Öl) förderfähig ersetzt werden kann
- Technische Mindestanforderungen (JAZ) gemäß klimaaktiv-Kriterienkatalog prüfen
- Förderantrag VOR Auftragserteilung auf foerderportal.at (KPC) einreichen
- Angebote von konzessionierten Fachbetrieben einholen
- Kombinierbarkeit mit Landesförderung (Wien/NÖ/OÖ) prüfen und beantragen
- Nach Fertigstellung: Rechnung, Datenblatt und Inbetriebnahmeprotokoll hochladen
- Gesamtförderquote von 70 % der Investitionskosten nicht überschreiten
- Umsetzungsfrist von 24 Monaten ab Genehmigung einhalten
Zahlen & Fakten
bis zu 7.500 €
Max. Förderung Wärmepumpe (Wohnbau)
Quelle: klimaaktiv / Umweltförderung im Inland (UFI) 2025/2026
bis zu 50 % der förderbaren Kosten
Förderquote Sanierung
Quelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
≥ 2,7 (Luft) / ≥ 3,5 (Sole/Wasser)
Mindest-JAZ (Jahresarbeitszahl)
Quelle: klimaaktiv Kriterienkatalog 2024
vor Baubeginn (Förderantrag online)
Antragstellung
Quelle: KPC Förderportal (foerderportal.at)
UFI-Programm läuft bis 31.12.2026
Gültigkeitsrahmen
Quelle: BMKÖ / KPC
kombinierbar mit Landesförderungen (z. B. Wien, NÖ, OÖ)
Kombinierbarkeit
Quelle: KPC / Wohnbauförderung der Bundesländer
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