Das Baulastenverzeichnis wird von der zuständigen Baubehörde geführt und enthält öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die Grundstückseigentümer freiwillig übernehmen. Typische Baulasten sind Abstandsflächenübernahmen, Zufahrtsrechte oder Stellplatznachweise für Nachbargrundstücke. Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit im Grundbuch ist die Baulast ein öffentlich-rechtliches Instrument und bleibt auch bei Eigentümerwechsel bestehen. Kaufinteressenten sollten vor dem Erwerb stets einen Baulastenauszug anfordern, da eingetragene Baulasten die Bebaubarkeit oder Nutzung eines Grundstücks erheblich einschränken können. Nicht alle Bundesländer führen ein Baulastenverzeichnis; Bayern setzt stattdessen auf grundbuchrechtliche Sicherungen. Die Einsicht ist kostenpflichtig und nachweisberechtigten Personen vorbehalten.