Bodenrichtwerte werden in Deutschland von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf Basis tatsächlich gezahlter Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre neu ermittelt und veröffentlicht. Sie dienen als Orientierungsgröße für Kaufpreisverhandlungen, Erbschafts- und Schenkungsteuer, Grundsteuerreform sowie für die Bauleitplanung. Dargestellt werden sie in Bodenrichtwertkarten, die in vielen Bundesländern online frei zugänglich sind. Der Wert bezieht sich auf ein fiktives unbebautes Grundstück mit definierten Lage- und Nutzungsmerkmalen. Individuelle Grundstückseigenschaften wie Zuschnitt, Erschließungszustand oder Bebaubarkeit können von diesem Referenzwert abweichen und sind bei einer konkreten Wertermittlung gesondert zu berücksichtigen.
B
Bodenrichtwert
Von Gutachterausschüssen amtlich ermittelter Durchschnittswert des Bodens je Quadratmeter für ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit weitgehend gleichen Lage- und Nutzungsverhältnissen.