Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer in Deutschland, deren Sätze die Bundesländer seit 2006 eigenständig festlegen können. Sie fällt bei jedem entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts an und wird auf den beurkundeten Kaufpreis berechnet. Die Steuer ist vom Käufer zu entrichten und zählt zu den Kaufnebenkosten, die beim Immobilienerwerb anfallen. Gemeinsam mit Notar- und Maklerkosten kann die Grunderwerbsteuer die Gesamtbelastung deutlich erhöhen. Kritiker fordern eine Senkung der Steuersätze, insbesondere für den Ersterwerb von Wohneigentum, da die Steuer eine erhebliche Hürde für Immobilienkäufer darstellt und den Weg in die Wohneigentumsbildung erschwert.
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Grunderwerbsteuer
Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie auf den Kaufpreis erhoben wird und je nach Bundesland 3,5–6,5 % beträgt.