Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt und entsteht kraft Gesetzes, sobald Wohnungseigentum begründet wird. Jeder Eigentümer hält Sondereigentum an seiner Wohnung sowie einen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum wie Treppenhaus, Dach und Außenanlagen. Die Gemeinschaft beschließt auf der Eigentümerversammlung über Verwaltung, Instandhaltung und Modernisierung des Gemeinschaftseigentums. Ein professioneller Verwalter übernimmt häufig die operative Führung der WEG. Seit der WEG-Reform 2020 haben Eigentümer erleichterte Möglichkeiten, Maßnahmen zur energetischen Sanierung oder zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu beschließen. Jeder Eigentümer zahlt monatlich Hausgeld zur Deckung der laufenden Kosten und zur Bildung einer Instandhaltungsrücklage.
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Wohnungseigentümergemeinschaft
Rechtliche Gemeinschaft aller Eigentümer von Wohnungseigentumseinheiten innerhalb einer Immobilie, die gemeinschaftliches Eigentum gemeinsam verwalten und finanzieren.