Die Zwangsversteigerung in Deutschland wird durch das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) geregelt und vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt. Antragsberechtigt sind in der Regel Gläubiger mit einem vollstreckbaren Titel, häufig Banken nach Kreditausfall. Das Gericht bestimmt zunächst den Verkehrswert durch ein Sachverständigengutachten. Im Versteigerungstermin erhält der Meistbietende den Zuschlag, wenn sein Gebot mindestens fünfzig Prozent des Verkehrswertes erreicht. Erlöse werden nach einer gesetzlich geregelten Rangfolge unter den Gläubigern verteilt. Für Käufer bietet die Zwangsversteigerung die Chance, Immobilien unter Marktpreis zu erwerben, birgt jedoch Risiken wie mangelnde Besichtigungsmöglichkeit, Übernahme von Mietverhältnissen oder unentdeckte Mängel.